Grundpflege
Grundpflege nach SGB XI bei Pflegegrad 2-5
Unser Unterstützungsangebot wird individuell und nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ermittelt.
- Grundpflegeleistungen
- Ganz- und/oder Teilkörperwaschungen, Bäder, Duschbad
- An- und Auskleiden
- Hautpflege
- Transfer, Mobilisation, Lagerung
- Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung, Hilfe bei Ausscheidungen
- Mund- und Zahnpflege, Haarwäsche
- Hauswirtschaftliche Versorgung
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird vom Hausarzt verordnet und unabhängig vom Pflegegrad, nach Genehmigung durch die Krankenkasse bezahlt. Bei uns erbringen ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte ärztliche verordnete Behandlungspflege. Unsere Pflegefachkräfte werden kontinuierlich nach den neusten Erkenntnissen geschult. Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden stets zum Wohle Ihrer und der Gesundheit der Mitarbeiter stets eingehalten.
Zu den Leistungen zählen zum Beispiel:
- Medikamente herrichten und /oder verabreichen
- Blutdruckmessungen
- Blutzuckermessungen
- s.c. Injektionen (z.B. Insulin)
- Wundverbände jeder Art
- Dekubitusbehandlungen
- Kompressionsverbände anlegen
- Kompressionsstrümpfe anziehen
- Portversorgung
- Versorgung mit Infusionen
- Medizinische Einreibungen
- Stomaversorgung
Hauswirtschaft
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI
Die Betreuungsleistung umfasst einen Betrag von 125,00 Euro pro Monat und wird nicht an den Versicherten ausbezahlt. Unter anderem können folgende Leistungen erbracht werden:
- Hauswirtschaftliche Leistungen
- Arztfahrten
- Einkaufsfahrten
- Beschäftigungs- und Betreuungsangebote
Pflegeberatung
Pflegeeinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
Unsere langjährig erfahrenen Mitarbeiter beraten Sie umfassend zu allem, was Sie rund um die Pflege zu Hause
Pflegeberatungen werden bei Erhalt von Pflegegeldleistungen mehrmals pro Jahr durch unsere Pflegekräfte durchgeführt.